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Kreditaufnahme und Verschuldung sind auch für private Haushalte normale wirtschaftliche Vorgänge. Die Probleme beginnen jedoch dann, wenn die fälligen Zahlungsverpflichtungen aus dem verfügbaren Einkommen nicht mehr bezahlt werden können.


Man spricht dann von Überschuldung.


Dieser Problematik der hat sich der Gesetzgeber durch die Reform des Insolvenzrechts angenommen und die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens geschaffen. Dieses Verfahren wird auch Privatinsolvenzverfahren genannt. Grundgedanke dieses Verfahrens ist es, dass redlichen Schuldnern ermöglicht werden soll - unter Befreiung von ihren Verbindlichkeiten - einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen.


Das wesentliche Instrumentarium zum Erreichen dieses Zieles ist das Verbraucherinsolvenzverfahren, welches nach 6 Jahren zur Restschuldbefreiung führt.


Wir begleiten Sie schnell und unkompliziert bis zur Einleitung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens


- schnell, mit umfassender und persönlicher Beratung

und ohne lange Wartezeiten -.



 

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Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungs -

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Kontakt:

Rechtsanwalt

E. Strohmeyer


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